Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HRG
Als Verrechnungsgrundlage für alle unsere Dienstleistungen gilt das aktuelle Offert und die vom Kunden unterzeichneten Stundennachweise für unsere Mitarbeiter.
Die Rechnungslegung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand 14tägig aufgrund der bestätigten Stundennachweise und sind ohne Abzug netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
Die Arbeitszeit unseres Personals richtet sich nach der Arbeitszeit des Beschäftigers. Über die normale Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden werden mit den entsprechenden Überstundenzuschläge (lt. Offert) verrechnet.
Die Überwachung der sach- und fachgerechten Ausführung der Tätigkeit unserer Mitarbeiter sowie das Weisungsrecht bleiben beim Auftraggeber. Da es sich nicht um einen Werkvertrag handelt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Die überlassenen Arbeitskräfte sind nicht berechtigt, in unserem Namen Geld- und Wertsachen zu übernehmen bzw. Erklärungen abzugeben oder Mitteilungen für uns in Empfang zu nehmen.
Allfällige Schäden sind im Dienstnehmer-Haftpflichtgesetz geregelt und finden durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Beschäftigers Deckung. Die Firma HRG ist daraus schadlos zu halten. Mögliche Selbstbehalte haben für uns keine Wirkung.
Der Kunde erklärt sich bereit, keine HRG Dienstnehmer bis 3 Monate nach Beendigung eines Auftrages in ihrem Unternehmen anzustellen, sofern keine Übernahmevereinbarung getroffen wurde.
Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen und etwaige Überstundengenehmigungen sind lt. AÜG auch für HRG Dienstnehmer sicherzustellen. |